Abwasserrohrbruch ausserhalb des Gebäudes feststellen lassen
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Wasser im Keller, ein defektes Rohr, ewig feuchte Wände, ein immer wieder verstopfter Ablauf...

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Woher kommt die Feuchtigkeit? Wo liegt der Schaden? Muss die Versicherung zahlen? Bei Umbauten und Neubauten: Liegt ein verdeckter Baumangel vor und ist der Baumeister garantiepflichtig?

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Wir klären für Sie die Ursache von Wasserschäden ab. Mit unserer Kanal-TV Ausrüstung liefern wir Ihnen fotografische Beweismittel für die Abrechnung mit der Versicherung oder die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche. Auch über eine Kanalsanierung mittels Inliner, Partliner, Flutgel oder anderen Verfahren können wir Ihnen auch behilflich sein.

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Steht oder stand Ihnen das Wasser buchstäblich zum Hals? Wir saugen und pumpen überflutete Keller aus, und befreien sie von Schlamm und Dreck. Auf Wunsch übernehmen oder koordinieren wir auch die Feinreinigung.

Fragen Sie uns!


Tipp: Bei grossflächigen Überschwemmungen durch Unwetter sollten sie rasch zum Telefon greifen - bei solchen Extrem-Ereignissen sind schnell alle verfügbaren Saugwagen der ganzen Region ausgebucht.

Versicherung?

Werden die Arbeiten von der Versicherung bezahlt?

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Gegen Wasserschäden am Gebäude sind Sie als Eigentümer grundsätzlich meistens versichert.
Ihre Versicherung übernimmt daher die Kosten für die Behebung der Schäden. Wichtig zu wissen: Schon die Kosten für die Abklärung der Schadenursache werden von der Versicherung bezahlt. 

Muss eine Leitung ausgegraben und ein Abschnitt ersetzt werden, zahlt die Versicherung nur für das Auf- und Zugraben, aber nicht für den eigentlichen Neubau, also die Auswechslung des Rohrs. Im Einzelfall sollten Sie daher mit uns und Ihrer Versicherung abklären, welche Kosten übernommen werden und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.

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